Mietwagen oder Geld
Beides steht dir offen. Entscheidest du dich für einen Mietwagen, übernimmt die Gegenseite dessen Kosten, allerdings nur eine Klasse unterhalb deines Fahrzeugs und nur zu ortsüblichen Preisen. Verzichtest du, wird stattdessen der Tagessatz überwiesen.
Häufig ist der Verzicht die klügere Wahl. Wer in der Zwischenzeit auf den Zweitwagen ausweicht oder ein paar Wochen mit Rad und Bus zurechtkommt, bekommt trotzdem jeden Ausfalltag vergütet.
Wie die Tage gezählt werden
Wird instand gesetzt, zählen die im Gutachten ausgewiesenen Arbeitstage plus die Wartezeit bis zum Werkstatttermin. Beim Totalschaden tritt an deren Stelle die Frist für die Ersatzbeschaffung, üblicherweise zwölf bis vierzehn Kalendertage. Beide Zeiträume stehen schwarz auf weiß im Gutachten und sind damit belegt statt behauptet.
Voraussetzung bleibt, dass du das Fahrzeug in dieser Zeit überhaupt hättest nutzen wollen und können. Für Tage im Krankenhaus oder im Urlaub gibt es folglich nichts.
Die Gruppe entscheidet über alles
Jedes Modell fällt in eine Entschädigungsgruppe, üblicherweise nach der Tabelle von Sanden, Danner und Küppersbusch. Mit zunehmendem Alter wird abgestuft. Wie weit die Gruppen auseinanderliegen, zeigen vier Fahrzeuge aus unseren Akten: 29 €, 59 €, 65 € und 175 € je Tag. Genau hier setzt die Kürzung an, denn wer eine Stufe tiefer eingeordnet wird, verliert bei drei Wochen Ausfall schnell einen dreistelligen Betrag, ohne dass sich am Fahrzeug irgendetwas verändert hätte.
Die Einstufung gehört deshalb hergeleitet ins Gutachten und nicht als bloße Zeile in eine Tabelle.
29 bis 175 €
Tagessätze aus unseren Akten, je nach Fahrzeuggruppe
12 bis 14 Tage
gängige Frist für die Ersatzbeschaffung beim Totalschaden
auch ohne Mietwagen
der Anspruch bleibt davon unberührt
Häufige Fragen
Was ist, wenn ein Zweitwagen in der Einfahrt steht?
Meistens ändert das nichts, solange der Zweitwagen nicht ohnehin für genau diesen Zweck vorgehalten wird. Es kommt darauf an, ob dir das beschädigte Fahrzeug konkret gefehlt hat.
Was passiert, wenn ich die Reparatur aufschiebe?
Vergütet wird die im Gutachten ausgewiesene Dauer, dazu eine angemessene Frist zum Überlegen und Warten. Zieht sich die Sache über Monate, bleibt die Zwischenzeit unbezahlt.
Gilt das auch für Transporter und Motorräder?
Bei Transportern ja, dort liegen die Tagessätze sogar deutlich höher. Bei Motorrädern wird es strittig, weil Gerichte häufig auf zumutbare Alternativen verweisen.