Ein Fall aus unseren Akten
VW Golf Plus, Erstzulassung 2007, 156.658 km auf dem Zähler. Kalkuliert wurden 5.091,97 € Instandsetzung. Ein gleichwertiges Fahrzeug kostete 4.001 €, für den Wagen selbst blieben 590 € Restwert. Überwiesen werden also 3.411 €.
Wäre der Restwert stattdessen bei 1.500 € angesetzt worden, blieben davon 2.501 €. Rund neunhundert Euro weniger, obwohl sich am Fahrzeug nichts geändert hätte. Dass es ein Totalschaden ist, stand hier ohnehin außer Frage: Der Aufwand lag bei 135 % des Fahrzeugwerts, die Wiederbeschaffungsdauer bei 12 bis 14 Kalendertagen.
Das Problem mit den Restwertbörsen
Gern legt der Versicherer Gebote aus bundesweiten Restwertbörsen vor. Dahinter stehen meist spezialisierte Aufkäufer, oft hunderte Kilometer entfernt, und ob sie tatsächlich abholen, steht auf einem anderen Blatt. Zumutbar ist dir aber nur, was sich auf dem allgemein zugänglichen Markt vor Ort erzielen lässt.
Wir holen die Angebote deshalb aus dem Raum Dessau-Roßlau und legen sie im Gutachten offen. Trifft ein höheres Gebot erst nach dem Verkauf ein, bist du daran nicht mehr gebunden.
Der Grenzbereich davor
Spannend wird es knapp unterhalb der Schwelle. Ein Fiat Doblò Kastenwagen, Erstzulassung 2021, kam auf 8.397,85 € Schadenhöhe bei einem Fahrzeugwert von 9.810 €. Macht 86 % Aufwand, und damit bleibt es ein Reparaturschaden: Die Instandsetzung wird in voller Höhe erstattet, dazu 200 € Minderwert, und der Wagen bleibt dir.
Rund 1.400 € höher kalkuliert, und die Rechnung wäre gekippt. Dann hätte der ermittelte Restwert von 3.300 € gegriffen, und statt der vollen Instandsetzung wären 9.810 € minus 3.300 €, also 6.510 € geflossen. Ein Drittel weniger, entschieden allein durch die Frage, wie sorgfältig kalkuliert wurde.
Selbst über der Schwelle ist noch nicht Schluss. Bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert darfst du reparieren lassen und den Wagen behalten, bekannt als 130-Prozent-Regel. Zwei Bedingungen hängen daran: fachgerechte Ausführung nach den Vorgaben des Gutachtens und mindestens ein halbes Jahr Weiternutzung.
3.411 €
Auszahlung im dokumentierten Fall: 4.001 € Fahrzeugwert abzüglich 590 € Restwert
86 %
Aufwand beim Doblò, knapp unter der Schwelle zum Totalschaden
130 %
die Obergrenze, bis zu der du reparieren statt abrechnen darfst
Häufige Fragen
Bin ich an das Restwertgebot der Versicherung gebunden?
Nein. Es zählt, was du auf dem regionalen Markt tatsächlich erlösen kannst. Erreicht dich ein höheres Gebot erst, nachdem der Wagen weg ist, bleibt es unbeachtlich.
Technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden, wo liegt der Unterschied?
Technisch heißt: eine Instandsetzung ist gar nicht mehr möglich. Wirtschaftlich heißt: sie wäre möglich, rechnet sich aber nicht. In der Praxis begegnet uns fast ausschließlich der zweite Fall.
Wird die Mehrwertsteuer auf den Fahrzeugwert erstattet?
Nur soweit sie wirklich anfällt, also bei einem Ersatzkauf, bei dem dir Umsatzsteuer berechnet wird. Deshalb weist das Gutachten aus, ob der Wert regelbesteuert, differenzbesteuert oder steuerneutral zu betrachten ist.