Ein Fall aus unseren Akten
VW Golf Plus, Erstzulassung 2007, 156.658 km auf dem Zähler. Die Instandsetzung war mit 5.091,97 € kalkuliert, ein gleichwertiges Fahrzeug kostete 4.001 €, und für den Wagen in seinem Zustand bot der Markt noch 590 €. Überwiesen wurden damit 3.411 €.
Die Rechnung reagiert empfindlich auf den Restwert. Bei 1.500 € statt 590 € wären nur noch 2.501 € übrig geblieben, also rund neunhundert Euro weniger für dasselbe Fahrzeug im selben Zustand. Am Totalschaden selbst gab es hier nichts zu deuten: 135 % Aufwand, Wiederbeschaffungsdauer zwölf bis vierzehn Kalendertage.
Das Problem mit den Restwertbörsen
Gern legt der Versicherer Gebote aus bundesweiten Restwertbörsen vor. Wer dahintersteht, sind spezialisierte Aufkäufer, deren Standort mit deinem selten etwas zu tun hat, und ob am Ende wirklich jemand abholt, steht auf einem anderen Blatt. Maßgeblich ist für dich allein, was auf dem allgemein zugänglichen Markt zu erzielen ist.
Wir holen die Angebote deshalb aus dem Raum Dessau-Roßlau und dem Umland und legen sie im Gutachten offen. Trifft ein höheres Gebot erst nach dem Verkauf ein, bist du daran nicht mehr gebunden.
Der Grenzbereich davor
Spannend wird es knapp unterhalb der Schwelle. Ein Fiat Doblò Kastenwagen, Erstzulassung 2021, kam auf 8.397,85 € Schadenhöhe bei einem Fahrzeugwert von 9.810 €. Das sind 86 % Aufwand, und der Fall bleibt damit ein Reparaturschaden: volle Erstattung der Instandsetzung, dazu 200 € Minderwert, und der Kastenwagen bleibt dir.
Rund 1.400 € höher kalkuliert, und die Sache wäre gekippt. Dann hätte der ermittelte Restwert von 3.300 € gegriffen, ausgezahlt worden wären 9.810 € abzüglich 3.300 €, also 6.510 €. Ein Drittel weniger, allein weil an einer Stelle unsauber gerechnet worden wäre.
Oberhalb der Schwelle ist die Sache trotzdem nicht zu Ende. Bis 30 % über dem Wiederbeschaffungswert kannst du instand setzen lassen und das Fahrzeug behalten; die Rechtsprechung nennt das die 130-Prozent-Regel. Zwei Auflagen sind dabei einzuhalten: Gearbeitet wird nach den Vorgaben des Gutachtens, und der Wagen bleibt anschließend ein halbes Jahr in deiner Hand.
3.411 €
ausgezahlt beim Golf Plus, nachdem 590 € Restwert abgezogen waren
86 %
der Doblò lag knapp unter der Grenze und blieb Reparaturschaden
130 %
die Obergrenze, bis zu der du reparieren statt abrechnen darfst
Häufige Fragen
Bin ich an das Restwertgebot der Versicherung gebunden?
Nein. Gemessen wird an dem, was sich im Raum Dessau-Roßlau tatsächlich für den Wagen erzielen lässt. Kommt ein besseres Gebot erst herein, wenn er längst verkauft ist, spielt es keine Rolle mehr.
Beim Golf Plus hieß es wirtschaftlicher Totalschaden. Was wäre ein technischer gewesen?
Beim technischen Totalschaden ist eine Instandsetzung schlicht nicht mehr durchführbar. Beim wirtschaftlichen wäre sie es, nur würde sie mehr kosten, als das Fahrzeug wert ist. In der Praxis begegnet uns fast ausschließlich der zweite Fall.
Wird die Mehrwertsteuer auf den Fahrzeugwert erstattet?
Nur in dem Umfang, in dem sie tatsächlich anfällt, also beim Ersatzkauf mit ausgewiesener Steuer. Deshalb hält das Gutachten fest, ob der Wert regelbesteuert, differenzbesteuert oder steuerneutral zu betrachten ist.